Bitte beachten bei der

Mitnahme von Begleithunden

Zum Schutz der Tiere und für ein unvergessliches Wanderreit-Urlaubserlebnis haben wir einige Punkte für die Mitnahme von Begleithunden festgelegt.

Haftpflichtversicherung
Hunde an einem ungewohnten Ort reagieren anders! Als Wanderreitregion wünschen wir uns, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen.

Impfschutz
Hunde sollen durch aktuelle Impfungen (Infektionskrankheiten) sowie durch regelmäßiges Entwurmen und Entflohen geschützt sein. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Hygiene am Zimmer und unterwegs  – nachfolgende Gäste werden dies sehr schätzen. Verwurmter Hundekot kann bei Wiederkäuern Krankheiten auslösen – wichtig bei einem Wanderritt mit Begleithund! Der Impfschutz soll ständig erneuert werden, die letzte Impfung darf laut Gesetz nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Im Wald anleinen!
Zum Schutz der Hunde vor Lebendfallen müssen diese in Waldstücken an der Leine geführt werden, oder beim Besitzer bleiben.

Wildruhe nicht stören!
Wildtiere sollen in ihrem Lebensraum nicht gestört werden. Sie brauchen ihre Körperenergie für das Überleben in der Natur und für die Versorgung der Jungtiere im Frühjahr. Nach dem oberösterreichischen Jagdgesetz dürfen hetzende, jagende, wildernde Hunde bejagt und gegebenenfalls erschossen werden – die Besitzer können dies durch ihren verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Hund vermeiden.

Hygiene am Reiterhof
Ruhezonen für Gäste haben Sauberkeit verdient. Bitte achte auf deinen Hund und räum den Hundekot weg! Am Hof stehen auch Schubkarren und Schaufeln zur Verfügung.

Hunde an die Leine!
In Gesellschaftsräumen und in den Aufenthaltszonen für Gäste gehören Hunde an die Leine. In bewohnten und öffentlichen Gebieten besteht Leinenpflicht. Es geht auch um den Schutz deines Hundes!